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Ariane Gerritzen, Rechtsanwältin und Mediatorin in München

In der Mediation gelten die Prinzipien der

  • Selbstverantwortlichkeit:   Die Parteien sind die Experten ihres Konflikts. Sie selbst werden ihn lösen. Die Mediation gibt ihnen lediglich den dafür erforderlichen Rahmen.
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  • Freiwilligkeit:   Niemand darf zu einem Mediationsverfahren gezwungen werden. Jeder Beteiligte muss auch ohne Angabe von Gründen jederzeit aus dem Verfahren aussteigen können.
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  • Ergebnisoffenheit:   Es darf nicht von vorneherein feststehen, welches Ergebnis erreicht werden soll - sonst ist eine Mediation sinnlos.
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  • Neutralität des Mediators:   Er muss von beiden Parteien anerkannt sein. Dazu darf er keine persönliche Nähebeziehung oder finanzielle oder soziale Abhängigkeit zu einer der Parteien haben.
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  • Informiertheit der Beteiligten:   Alle Beteiligten müssen über die entscheidenden Tatsachen und die Rechtslage umfassend Bescheid wissen. Eine Regelung, die auf einer Falschinformation beruht, wird nicht von Dauer sein.
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  • Vertraulichkeit:   Keine Information aus dem Verfahren darf weitergegeben oder -verwendet werden.
 
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