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Ariane Gerritzen, Rechtsanwältin und Mediatorin in München
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In der Mediation gelten die Prinzipien der
- Selbstverantwortlichkeit: Die Parteien sind die Experten ihres Konflikts.
Sie selbst werden ihn lösen. Die Mediation gibt ihnen lediglich den dafür erforderlichen Rahmen.
- Freiwilligkeit: Niemand darf zu einem Mediationsverfahren gezwungen werden.
Jeder Beteiligte muss auch ohne Angabe von Gründen jederzeit aus dem Verfahren aussteigen können.
- Ergebnisoffenheit: Es darf nicht von vorneherein feststehen, welches Ergebnis erreicht
werden soll - sonst ist eine Mediation sinnlos.
- Neutralität des Mediators: Er muss von beiden Parteien anerkannt sein.
Dazu darf er keine persönliche Nähebeziehung oder finanzielle oder soziale Abhängigkeit zu einer der Parteien haben.
- Informiertheit der Beteiligten: Alle Beteiligten müssen über die entscheidenden
Tatsachen und die Rechtslage umfassend
Bescheid wissen. Eine Regelung, die auf einer Falschinformation beruht, wird nicht von Dauer sein.
- Vertraulichkeit: Keine Information aus dem Verfahren darf weitergegeben oder -verwendet werden.
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