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Ariane Gerritzen, Rechtsanwältin und Mediatorin in München

Erbschaftsmediation

kann nach dem Tod des Erblassers z.B. folgende Themen behandeln:
  • die durch den Erblasser nicht geregelte Erbengemeinschaft
  • Streitigkeiten über Pflichtteilsrechte oder über Vor- und Nacherbfolge
  • Konflikte im Zusammenhang mit einer Testamentsvollstreckung
  • Spezialprobleme bei Gesellschafterstellung oder Unternehmereigenschaft des Verstorbenen
Vor dem Tod des Erblassers können folgende Probleme geklärt werden:
  • Beseitigung von Testierbeschränkungen
  • Informationen über den künftigen Pflichtteil
  • Vereinbarung von Gegenleistungen, die der zukünftige Erbe lebzeitig an den Erblasser erbringt
  • Unternehmensnachfolge
  • konsensuelle, d.h. im Willen aller liegende Nachlassgestaltung
 
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