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Ariane Gerritzen, Rechtsanwältin und Mediatorin in München
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Erbschaftsmediation
kann nach dem Tod des Erblassers z.B. folgende Themen behandeln:
- die durch den Erblasser nicht geregelte Erbengemeinschaft
- Streitigkeiten über Pflichtteilsrechte oder über Vor- und Nacherbfolge
- Konflikte im Zusammenhang mit einer Testamentsvollstreckung
- Spezialprobleme bei Gesellschafterstellung oder Unternehmereigenschaft des Verstorbenen
Vor dem Tod des Erblassers können folgende Probleme geklärt werden:
- Beseitigung von Testierbeschränkungen
- Informationen über den künftigen Pflichtteil
- Vereinbarung von Gegenleistungen, die der zukünftige Erbe lebzeitig an den Erblasser erbringt
- Unternehmensnachfolge
- konsensuelle, d.h. im Willen aller liegende Nachlassgestaltung
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